von SPD-Ratsfraktion Detmold
Antrag: Änderung der Hauptsatzung der Stadt Detmold
Antrag:
Die SPD-Ratsfraktion Detmold beantragt die Streichung der Sätze 5 und 6 in § 10 Abs. 3 lit. c) der Hauptsatzung der Stadt Detmold.
Begründung:
In der Vergangenheit ist im Stadtentwicklungsausschuss wiederholt die Situation entstanden, dass Sachverhalte zur Eintragung von Gebäuden in die Denkmalliste von der Verwaltung im Rahmen einer Beschlussvorlage eingebracht wurden. Zuletzt war dies am 14.02.2024 bei der Eintragung der Friedenskirche in die Denkmalliste der Fall.
Hintergrund dieser Praxis ist in § 10 Abs. 3 lit. c) Satz 5 der Hauptsatzung der Stadt Detmold (siehe Anhang), in dem geregelt ist, dass dem Ausschuss für Stadtentwicklung die Entscheidungsbefugnis für sog. Unterschutzstellungen nach § 3 DSchG obliegt.
Faktisch besteht in diesen Fällen für den Stadtentwicklungsausschuss eine Rechtspflicht, die jeweilige Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, die die fachliche Beurteilung trifft, nachzuvollziehen. Andernfalls ist der Beschluss vom Bürgermeister zu beanstanden.
Im Ergebnis kann und darf der Ausschuss in diesen Fällen eine eigene fachliche Bewertung nicht vornehmen.
Dieser Sachverhalt kann Bürgerinnen und Bürgern, die sich fachlich mit der Unterschutzstellung von Denkmälern nicht auskennen, nicht plausibel vermittelt werden.
Um zukünftig diese gebundenen Entscheidungen, die keine echte Wahlmöglichkeit zulassen, zu vermeiden, ist es sinnvoller, die Unterschutzstellung von Objekten durch eine Mitteilungsvorlage im Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu geben.