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Antrag: Aufstellung eines „Gesamtkonzeptes Verkehr“ für den Kreis Lippe

Antrag:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Detmold beantragt:

Der Aufsichtsrat der DetCon GmbH beauftragt die Geschäftsführung, den Kreis aufzufordern, ein Gesamtkonzept in Abstimmung mit der Stadt Detmold als weiterem Aufgabenträger im ÖPNV aufzustellen, um eine angemessene Verkehrsbedienung im Kreis Lippe im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem sicherzustellen und zu finanzieren. Dazu gehört neben der Sicherstellung des Regionalbusverkehres auch ein Konzept zur Einflussnahme in den Gremien des VVOWL zur bedarfsgerechten Anbindung des Kreises Lippe im SPNV. Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf die Anbindung der Stadt Detmold als einziger großer kreisangehöriger Kommune gelegt werden.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist entsetzt, dass Detmold durch die eigenmächtige und radikale Fahrplankürzung der Eurobahn beim RB 82, ohne vorher die Kommunikation zu suchen, vom Schienenverkehr abgehängt wird.

Zur zukünftigen Weiterentwicklung der Region, des Kreises Lippe und der Stadt Detmold, als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort, sowie für die Lebensqualität der Bewohner und für den Tourismus, ist eine angemessene Verkehrsanbindung im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, ausreichendes Verkehrssystem sicherzustellen.

Wir beziehen uns ausdrücklich auch auf Presseveröffentlichungen anderer Institutionen, z.B. der TH OWL, die ebenfalls einen verlässlichen ÖPNV erwartet, sowie viele Wirtschaftsbetriebe und Firmen, die darauf angewiesen sind, dass ihre pendelnden Beschäftigten ihre Arbeitsstelle erreichen. Auch aus Klimaschutzgründen ist ein funktionierender ÖPNV unerlässlich.

Um den Anschluss im Schienenverkehr zu gewährleisten, muss eine Einflussnahme in den Gremien des VVOWL zur bedarfsgerechten Anbindung des Kreises Lippe im SPNV erfolgen. Im Busverkehr muss ein Konzept für ein ausreichendes Verkehrssystem in Lippe unter besonderer Berücksichtigung der einzigen großen kreisangehörigen Kommune erarbeitet werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW ist die Stadt Detmold als Aufgabenträger zuständige Behörde für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung durch gemeinwirtschaftliche (nichtkommerzielle) Verkehrsleistungen. Sie ist zuständig für die Stadtbusverkehrslinien, aber auch für die Planung und Organisation der im Stadtgebiet verlaufenden Regionalbuslinien.

Für die Regionalbusverkehre ist die Aufgabenträgerschaft delegiert an den Kreis Lippe. Die beiden Stadtbus-Städte Lemgo und Bad Salzuflen haben ihre Eigenschaft als Aufgabenträger vollständig an den Kreis Lippe delegiert. Ausführende Management-Gesellschaft des Kreises ist die KVG Lippe (Kommunale Verkehrsgesellschaft Lippe (KVG) mbH).

Die Stadt Detmold ist mit einem Anteil von 10,2 % direkt an der KVG Lippe beteiligt. Weitere Gesellschafter sind: der Kreis Lippe mit einem Anteil von 50 % und alle weiteren lippischen Städte und Gemeinden mit Anteilen im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl. Das Hauptziel der KVG Lippe besteht darin, als kommunale Planungs- und Organisationsgesellschaft eine angemessene Verkehrsbedienung für den Kreis Lippe im öffentlichen Personennahverkehr durch ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem sicherzustellen und das Angebot weiterzuentwickeln. Finanzielle Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung der KVG werden vom Kreis übernommen und über die Allgemeine Kreisumlage auf die Kommunen verteilt.

Aufgrund der o. g. Struktur hat der Kreis die Verantwortung für einen großen Teil des Busverkehrs auch im Stadtgebiet von Detmold. In den Zuständigkeitsbereich der Stadt Detmold fallen ausschließlich die Leistungen, die im Busorts- und Nachbarortsverkehr erbracht werden.

Aufgabenträger im Bereich des Schienenverkehrs ist der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Der Schienenverkehr wird vom NWL bestellt und finanziert. Die Gesellschafter des NWL sind:

  • VerkehrsVerbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL)
  • Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe (ZRL)
  • Zweckverband Mobilität Münsterland (ZVM)
  • Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter (NPH)
  • Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS)

 

Der NWL bestellt die Leistungen des Schienen-Personennahverkehres (SPNV). Das bedeutet, er definiert das Fahrplanangebot inkl. Kapazitäten und die erwartete Qualität der Verkehrsleistungen (z. B. Fahrzeugausstattung, Vertrieb, Personal im Zug, Pünktlichkeit usw.). Er ist auch für die Anpassung des Leistungs-/Verkehrsangebots und Abbestellungen verantwortlich. Fraglich ist, inwieweit hierfür die Zustimmung der Gremien eingeholt werden muss. Für abbestellte oder nicht gefahrene Leistungen (wie aktuell der RE 82) müssten beim NWL Bestellerentgelte im Budget verbleiben. Eine Regelung zur Verwendung dieser Mittel ist nicht bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, wie die Umlagen der Mitglieder-Zweckverbände bemessen werden.

Mitglied des Zweckverbands Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe ist der Kreis Lippe neben den anderen Kreisen und der kreisfreien Stadt Bielefeld.

Im Zuge der Haushaltskonsolidierung des Kreises Lippe wurde unter anderem bei den Verkehrsleistungen für das Jahr 2024 eine Kürzung vorgenommen. Aus der Prüf-/ Konsolidierungsliste des Kreistags, die der Bürgermeisterkonferenz vorgelegt wurde, geht unter anderem hervor, dass die Touristiklinie 792, welche die großen touristischen Ziele in Lippe, insbesondere in Detmold anfährt, für das Jahr 2024 abbestellt wird.

Auch bei den Linienbündeln II und IV, die die Stadt Detmold mit den umliegenden Kommunen verbinden, sollen gravierende Einschränkungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für die Linie 928. Von den Einsparungen beim Linienbündel II und IV sind 8 Lippische Kommunen betroffen, von den Einsparungen bei der Linie 792 sind 4 lippische Kommunen betroffen, und bei der Linie 928 sind es 3 Lippische Kommunen. Bei 6 weiteren Linien, die Detmold nicht betreffen, soll es ebenfalls Einsparungen geben.

Für die Stadt Detmold bedeutet die Einschränkungen der Linienbündel II und IV den Wegfall der Hauptanbindung an die anderen lippischen Kommunen. Gleichzeitig wurde mit dem RE 82 seitens des NWL die Hauptzugverbindung nach Bielefeld beinahe vollständig abbestellt, ohne erkennbare Einflussnahme des Kreises Lippe über den VVOWL. Der Kreis Lippe sorgt somit durch aktive Einsparungen und fehlende Einflussnahme dafür, dass die Stadt Detmold als größte kreisangehörige Kommune die regionale Anbindung im öffentlichen Personennahverkehr verliert.

Im Gegenzug trägt die Stadt Detmold aber über 25% der Allgemeinen Kreisumlage und sorgt somit maßgeblich für die Finanzierung des gesamten Kreishaushalts, wobei sie gleichzeitig auch noch den eigenen Stadtverkehr finanziert. Die Stadt Detmold trägt somit zu einem Viertel die Kosten des ÖPNV im Kreis Lippe, obwohl sie schon jetzt nur zu einem erheblich geringeren Prozentsatz und künftig fast gar nicht mehr von regionalen Verkehrsleistungen profitiert.

Diese Situation ist für Studierende, Berufspendelnde und Seniorinnen und Senioren – und erst recht für alle, die ein Deutschlandticket erworben haben – nicht hinnehmbar.

Mit Blick auf die Vielzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger fordert der Aufsichtsrat der DetCon GmbH den Kreis daher nachdrücklich auf, ein Gesamtkonzept für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Verkehrssystem in Lippe aufzustellen, welches auch eine verursachungsgerechte Finanzierung beinhaltet.

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