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Antrag zu den Wahlen zum Integrationsrat 2025

Antrag:

Der Integrationsrat beschließt, den als Anlage 1 beigefügten Antrag an den Rat der Stadt Detmold zu stellen.

Begründung:

Die Wahlen zum Integrationsrat 2020 fanden räumlich getrennt von der Kommunalwahl statt. Die Wahlbeteiligung war dabei sehr gering (8 %, davon 38 % Briefwahl).

Eine Nachfrage beim Integrationsrat NRW hat ergeben, dass in der Vergangenheit die Wahlbeteiligung gestiegen ist, soweit nicht in getrennten Wahllokalen gewählt wurde. Dies stellt auch die Regel in NRW bei der Wahlausführung zum Integrationsrat dar.

Die Stimmen zum Integrationsrat sollen – wenn notwendig - zentral ausgezählt werden, da unter Umständen in Wahlbezirken mit einem geringen Anteil an Migranten und Migrantinnen das Wahlgeheimnis nicht mehr gewahrt sein könnte.

Die räumliche Einbeziehung des Wahlvorganges zum Integrationsrat in den allgemeinen Wahlvorgang zum Rat der Stadt Detmold drückt eine Integration dieser Wählergruppe in die Stadtgesellschaft aus.

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