von SPD-Ratsfraktion Detmold
Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2025/2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Frank Hilker
Sehr geehrte Mitglieder des Rates
Wie schon im Jahr 2019 indem aufgrund der Kommunalwahl 2020 ein Doppelhaushalt aufgestellt wurde um im Jahr 2021 handlungsfähig zu sein, wird auch dieses Mal ein Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 beschlossen.
Das Volumen beträgt für beide Jahre jeweils weit über 300 Millionen Euro und beginnt für das Jahr 2025 mit einem Defizit von 14,2 Millionen Euro und für das Jahr 2026 mit einem Defizit von 11,7 Millionen Euro.
Dennoch ist es gelungen einen fiktiv ausgeglichenen Haushalt für beide Jahre aufzustellen indem die fehlenden Mittel aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden.
Große Kostentreiber bleiben weiterhin die Nichteinhaltung des Konnexitätsprinzips, indem die Auftraggeber, wie Land und Bund, die erteilten Aufgaben nicht entsprechend ausfinanzieren, sowie die Kostensteigerungen bei den zu leistenden Umlagen.
Bei der Kreisumlage, die von 227,9 Millionen Euro in 2024 auf 263,7 Millionen Euro in 2025 gestiegen ist, trägt Detmold inzwischen über 65 Millionen Euro, was für 2025 eine Steigerung von 8 Millionen Euro bedeutet.
Mit der Steigerung der Personalkosten durch den Tarifabschluss, höhere Zinsaufwendungen und gestiegene Sozialabgaben, die sich seit 2009 verdoppelt haben, muss aus unserer Sicht grundsätzlich eine Reform der Gemeindefinanzierung erreicht werden.
Das strukturelle Defizit gefährdet die Kommunale Selbstverwaltung, erhöht die Abhängigkeit von Fördermitteln die mit entsprechenden Eigenanteilen versehen sind, widersprechen dem Abbau von Bürokratie und beanspruchen personelle und finanzielle Ressourcen.
Besser wäre eine auskömmliche Grundausstattung mit der die erforderlichen Aufgaben zu erfüllen sind.
Das dieser Doppelhaushalt überhaupt genehmigungsfähig ist, haben wir einmal mehr dem außerordentlichen Einsatz des Bürgermeisters, der Kämmerin und dem Führungspersonal der Stadt zu verdanken, die durch eine Fülle von Maßnahmen Einsparungen in den Fachbereichen und Vorschläge für Einnahmeverbesserungen vorgeschlagen haben.
Betroffen sind davon alle Bereiche der Verwaltung. Personalbedarfe werden optimiert, Maßnahmen gestrichen oder verschoben, die Interkommunale Zusammenarbeit wird ausgeweitet um Synergieeffekte zu erzielen.
Diese strukturelle Aufgabenkritik und die pragmatischen Vorschläge für Einnahmeverbesserungen könnten auch für Andere beispielhaft sein und haben diese Konsolidierung für den Doppelhaushalt erst möglich gemacht. Für diese unverzichtbare Vorarbeit noch einmal meinen ausdrücklichen Dank.
Für diesen Doppelhaushalt ergibt sich eine Besonderheit für die Grundsteuer B für alle Immobiliengrundstücke. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss auch in NRW, wie in allen Bundesländern eine Grundsteuerreform durchgeführt werden.
Allerdings hat das Land NRW leider keine Lösung, wie andere Bundesländer, durch eine Anpassung der Steuermesszahlen geschaffen um die Verschiebung zu Lasten der Wohngrundstücke und Entlastung der Geschäftsgrundstücke auszugleichen, bei Beibehaltung des Steueraufkommens der Kommune.
Stattdessen hat das Land das Risiko auf die Städte und Gemeinden abgewälzt und empfohlen das Problem durch unterschiedliche Hebesätze innerhalb der Gemeinde zu lösen. Das wäre jedoch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden, was bei eventuellen Klagen zu einem Steuerausfall in ungewisser Höhe führen könnte.
Ein Rechtsgutachten des Deutschen Städtetages kommt zu dem Schluss, dass eine rechtssichere Anwendung durch die Kommune ausscheidet. Aus diesem Grund wird eine Differenzierung der Hebesätze für Wohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke nicht angewendet, auch wenn dadurch keine befriedigende Lösung erreicht werden kann.
Leider lässt das Land die Kommunen wieder einmal im Stich. So auch bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs der OGS, bei dem notwendigen Ausbau der Räumlichkeiten, indem das Land nur 15% der erforderlichen Kosten übernimmt und damit die Kommunen finanziell überfordert.
Zurück zu der Grundsteuer. Hier sieht der Haushalt vor, die Grundsteuer A und B nur mit einem haushaltsneutralen Hebesatz von 299 bei A und 685 bei B zu belegen.
Das ist eindeutig unter dem Durchschnitt der lippischen Kommunen von 320 bei A und 808 bei B. Allerdings wird die Gewerbesteuer von derzeit 446 v.H. auf 468 v.H. festgesetzt.
Da die Grundsteuerreform bei den Geschäftsgrundstücken im Durchschnitt zu einer Entlastung führt, wird durch die Erhöhung eine ungefähr gleichmäßige Belastung der Wohnenden sowie der Wirtschaft erzielt. Die Erhöhung der Gewerbesteuer führt zu einer Haushaltsverbesserung von 2,2 Millionen Euro.
Weiterhin soll die Einführung einer Grundsteuer C für nicht bebaute aber bebaubare Grundstücke geprüft werden. Das könnte einerseits eine Lenkungswirkung zugunsten einer zusätzlichen Wohnbebauung haben, würde aber auch mit einem Potenzial von ca. 500.000 Euro zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Gleichwohl bleibt der Haushalt defizitär und ist weiterhin hohen Risiken ausgesetzt. Der Krieg in der Ukraine, die nicht ausfinanzierten Flüchtlingskosten, die Pflichtaufgaben Kita und OGS, die Entwicklung der Kreisumlage und bei der notwendigen Neuverschuldung die steigenden Zinsen, um nur einige Belastungen zu nennen.
Bei allen Schwierigkeiten und Risiken beinhaltet der Doppelhaushalt aber auch Chancen Detmold weiterzuentwickeln.
Es ist gelungen die familienfreundliche Ausrichtung der Stadt zu erhalten. Wichtige Themen wie Kita und OGS-Ausbau, Sport´s4Kids, Familien-Info-Treff, unser Antrag für die Aktivierung der Seniorenarbeit, der Erhalt der sozialen Infrastruktur mit der Förderung des Ehrenamtes, werden weiter fortgeführt.
Auch der Bereich des Klimaschutzes sowie die Anpassung an die Klimafolgen und die Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen sind in der Umsetzung, wie z.B. in Klüt und beim Ausbau des Schlossparks.
Der Einstieg in die Produktion von erneuerbarer Energie ist mit der Gründung der Gesellschaften unter dem Dach der DetCon erfolgt. Der Stadtverkehr Detmold hat 10 Elektrobusse bestellt, die 2026 den Betrieb aufnehmen und Dieselbusse ersetzen. Sie werden dann im Verkehrsbereich einen Beitrag zur CO2 Reduktion leisten und unseren guten Stadtverkehr bereichern. Dazu liegt inzwischen auch die Technologie- und Energiestudie, sowie das von uns beantragte Parkraumkonzept vor.
Für die Umsetzung des Klimapaktes mit den Stadtwerken und der Kommunalen Wärmeplanung ist auf der Grundlage von Gutachten und der finanziellen Belastung eine Klausurtagung geplant, die aufzeigen soll welche Möglichkeiten bestehen um die Klimaziele zu erreichen.
Auch die Weiterentwicklung des Nachhaltigen Gewerbegebietes „Alte Ziegelei“, die Britensiedlung, der Campus an der Bielefelder Straße, des „Hornschen Tores“ und der Umbau an der Paderborner Straße schreiten voran. Die Erschließung neuer Wohngebiete in Heiligenkirchen und Heidenoldendorf sind Schritte um den prognostizierten Wohnbedarf zu decken.
Im Kulturbereich wird der von uns beantragte Masterplan umgesetzt und im Marketingbereich bleiben wichtige Musikveranstaltungen und Events erhalten. Ebenso die Dorffeste und die Europatage, dieses Mal 2025 mit der 35-jährigen Städtepartnerschaft mit Zeitz.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Bürgermeister gemeinsam mit der Verwaltung, trotz der herausfordernden Finanzsituation, auch im Haushalt 2025/2026 wie in den vergangenen 4 Jahren Detmold zukunftsfähig aufgestellt und gestaltet hat.
Für die SPD Fraktion ist die Ausrichtung des Doppelhaushaltes mit der Perspektive für die nächsten 2 Jahre, dem Erhalt der beschriebenen Maßnahmen, den Veranstaltungen und Events unter den besonderen und schwierigen Rahmenbedingungen richtig, sodass wir dem Doppelhaushalt zustimmen.
Für das vergangene Jahr bedanken wir uns bei allen Beschäftigten der Verwaltung, die mit viel Leidenschaft und Engagement, oft über das normale Maß hinaus, die erforderlichen Aufgaben bewältigt haben.
Rainer Friedrich
Fraktionsvorsitzender